ESTRICH / EINSATZBEREICHE

 

Im Bauwesen kommen Estriche fast überall zum Einsatz im Wohnungs- und

Objektbereich, in Industrie und Gewerbe, in Tiefgaragen sowie auf Balkonen

und Dachterassen. Je nach Einsatzort unterliegen sie speziellen

Anforderungen und Beanspruchungen.

 

WOHNUNGSBAU

Im Wohnbereich betragen die Verkehrslasten maximal 1,5 kN/m2 .

Von Bedeutung sind hier der Wärm - und /oder Trittschallschutz, zudem dient

die Estrichoberfläche häufig unmittelbar als Nutzschicht. Im eigentlichen 

Wohnbereich können schwimmende Estriche eingesetzt werden, in untergeordneten

Räumen wie Keller, Geräteschuppen, etc. kommen Estriche auf Trennschicht

oder Verbundestriche in Frage.

 

Je nach Situation z.B. bei Geschossdecken, Dachausbauten oder Wohnflächen

über Erdreich können sich Aufbau und Ausführung der Fußbodenkonstruktion unterscheiden.

So brauchen nicht unterkellerte Erdgeschossräume eine Wärmedämmung,

um Wärmeverlust nach unten zu verhindern. Eine Feuchtigkeitssperre unter der 

Dämmschicht verhindert das Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich.

Gegen Feuchtigkeit von oben schützt eine Trenn - oder Schutzfolie

über der Dämmschicht. Bei nicht ausgebauten Dachböden empfehlen sich Estriche mit Wärmedämmung, damit die Wärme nicht durchs Dach entweichen kann, die Trittschalldämmung spielt in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle.

Zwischen Decke und Dämmschicht ist eine Dampfsperre vorzusehen.

Die Abdeckung der Dämmschicht sollte aus Pappe und nicht aus Folie erfolgen.

Wichtig sind Bewegungsfugen zur Flächeneinteilung.

 

OBJEKTBEREICH

Im Objektbereich, also in Schulen, Krankenhäusern,

Büro - und Verwaltungsgebäuden sowie Ausstellungs - und Verkaufsräumen betragen die Verkehrslasten von 2 bis 5 kN/m2, hier herrscht eine hohe Frequentierung sowie große Flächen, auf denen teilweise Trennwände stehen.

Die mechanische Beanspruchung ist nicht so stark, eine Ausnahme ist die

Beanspruchung durch kleine Rollen mit hohen Flächendrücken.

Eingesetzt werden können schwimmende Estriche, Estriche auf Trennschicht,

Verbund - und Heizestriche. Die Nenndicke von Estrichen

auf Dämm - oder Trennschicht richtet sich nach der Estrichart, der Festigkeitsklasse,

der Verkehrslast und bei schwimmenden Estrichen nach der Ausführung der Dämmschicht. Bei Verbundestrichen ist eine Nenndicke von

50 mm nach DIN 18560 Teil 3 nicht zu überschreiten.

 

GEWERBE

Der Gewerbliche Bereich umfasst Büroräume, Fabrikations - und Montagehallen,

Lagerhallen und Werkstätten, hier liegen die Verkehrslasten im Bereich

zwischen 3,5 und 7,5 kN/m2. Die Estriche unterliegen auf den meist großen Flächen

einer hohen Frequentierung, schwacher bis schwerer Stoßbeanspruchung

sowie leichtem bis schweren Fahrverkehr. Verwendet werden können Estriche

auf Dämmschichten zur Wärmedämmung, seltener auch zur Schalldämmung, Estrich auf Trennschicht sowie Verbund und Heizestriche.

 

TIEFGARAGEN

In Tiefgaragen liegen Estriche auf Erdreich und unterliegen erhöhten Verkehrslasten

sowie mechanischen Beanspruchungen durch PKW - Verkehr.

Am besten werden im Verbund verlegte Zement - oder Bitumenemulsionsestriche diesen Anforderungen gerecht. Möglich sind auch Gussasphaltestriche

auf Trennschicht. Bei Zementestrichen mit anschließender Beschichtung ist eine

Haftzugfestigkeit von 1,5 N/mm2 nötig.

 

BALKONE & TERASSEN

Im Außenbereich machen insbesondere Auswaschungen durch Regenwasser und

Frosteinwirkung den Estrichmaterialien und Zuschlägen zu schaffen.

Zum Einsatz kommen zementgebundene Estriche.

Calciumsulfatbindemittel sind wegen ihrer Feuchtigkeitsemfindlichkeit

ausgeschlossen, Asphaltestriche können unter hohen Temperaturen im Sommer erweichen und eignen sich daher ebenfalls nicht. 

Möglich ist Verlegung im Verbund, Estrich auf Trennschicht

oder schwimmender Esstrich.

 

Um Regenwasser abzulassen und staubedingte Auswaschungen zu vermeiden,

sind Dachterassen in der Regel mit einem gefälle ausgebildet.

Eine Drainage zwischen Estrich und Abdichtung hilft gegen Stauwasser.

Das thema Abdichtung fällt im  Außenbereich sehr komplex aus und sollte deshalb bei Dachterassen mit einem Sonderfachverständigen geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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