Beim Neubau eines Hauses oder einer Wohnung bietet sich die Chance,
die Wohnbereiche von Anfang an barrierefrei zu entwerfen
bzw. alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, das sie ohne viel Aufwand
barrierefrei umgestaltetwerden können.
* Bereits bei der Grundrissplanung sollte man auf verwinkelte Räume verzichten
und lieber großzügige Flächen mit viel Bewegungsspielraum planen.
Ein Rollstuhl hat üblicherweise eine Breite von 70 cm.
Deshalb sind für Durchgänge in andere Räume oder Nischen
mindestens 90 cm Breite vorzusehen. Freie Flächen, die bequeme Wendemöglichkeiten für einen Rollstuhl bieten, sollten etwa 150 cm breit
und 150 cm tief sein. Diese Mindestmaße sind u.a. für die Gestaltung
öffentlicher Räume vorgeschrieben.
* Bei der Küchen - und Badezimmerplanung muss bei allen Einbauelementen
wie z.B. Spül-, Waschbecken und Arbeitsplatte darauf geachtet werden,
dass sie auch im Sitzen bequem genutzt werden können,
also das sie eine geeignete Höhe haben bzw. höhenverstellbar sind.
Ein rollstuhlbefahrbarer Duschplatz mit bodengleicher Duschwanne
ggf. Duschsitz und Haltegriffe neben Wanne und Toilette lassen sich beim Neubau
im Bad meist problemlos realisieren. Außerdem ist es ratsam, die Badezimmer-
und WC Türen nach außen aufgehen zu lassen und sicherzustellen,
dass sie im Notfall auch von außen entriegelt werden können.
* Soll ein Haus oder eine Wohnung mehrgeschossig gebaut werden,
so gilt der Treppenplanung besondere Aufmerksamkeit !
Eine breite Treppe mit Blockstufen, gerader Treppenführung und beidseitigen
Handläufen ist die sicherste und bequemste Variante.
Wendeltreppen sind weniger geeignet, da die einzelnen Stufen an einer Seite keilförmig zulaufen und an der schmalen Seite keine volle Auftrittsfläche ermöglichen.
Allerdings kann für nahezu jede Treppenform im Bedarfsfall ein Treppenliftsystem
nachgerüstet werden.
Noch moderner lässt sich der Weg ins nächste Stockwerk
mit einem Personenaufzug zurücklegen.
Für Privathäuserbestens dafür geeignet sind spezielle
maschinenraumlose Personenaufzüge, die nur wenig Platz in Anspruch nehmen.
Auch solche Aufzugsanlagen können nachträglich in eine bestehende Imobilie
eingebaut oder außen angebaut werden, wenn man jedoch die Möglichkeit hat,
bietet es sich an, beim Neubau einen entsprechenden Schacht gleich mit einzuplanen.
* Barrierefreier Zugang zum Haus - keine Stufen, ggf. Rampe.
Die Rampe darf nicht zu steil sein und muss am oberen und unteren Ende
eine ausreichend große ebene Fläche aufweisen (150 cm breit, 150 cm tief)
* In allen Räumen -
- Großzügige Bewegungsflächen mit Wendemöglichkeiten
für Rollstuhlfahrer (150 cm breit, 150 cm tief)
- Keine Schwellen innerhalb der Wohnung / Haus oder beim Zugang der Terasse
- Fenster möglichst tief herunterziehen, so dass auch in Sitzhöhe der Blick
nach draußen bequem möglich ist.
- Steckdosen und Schalter in erreichbarer Höhe (ca.85 cm ab Boden)
- Durchgangsbreiten für Wohnungstüren und Flure - mind. 90 cm,
Durchgangsbreite der Hauseingangstür - 95 cm
- In der Küche - Arbeitsplatte und Spülbecken unterfahrbar
- Im Bad - Waschbecken unterfahrbar, rollstuhlbefahrbare Dusche,
Bewegungsfläche vor und neben der Toilette, Haltegriffe neben Duschplatz
und Toilette - außerdem Türen sollten nach außen aufgehen und von außen
entriegelt werden können, damit, wenn der Badnutzer z.B. einen Schwächeanfall
erlitten hat, Helfer den Raum betreten können.
- Treppen - Sofern sie sich nicht vermeiden lassen, sind breite, gerade Treppen mit
Blockstufen am geeignetsten - wichtig - Sie sollten auf beiden Seiten Handläufe
haben
- Ausstattung / Haustechnik - in allen Räumen rutschfeste Bodenbeläge,
ausreichende Beleuchtung, Haustüranlage mit automatischen Türöffner,
Spion und Gegensprechanlage